Meldepflicht
Wer nach Österreich zieht, innerhalb von Österreich übersiedelt, oder seinen Hauptwohnsitz ändert, ist verpflichtet, sich bei der zuständigen Behörde anzumelden. Hierbei sind verschiedene Fristen zu beachten.
Auch die Unterkunftnahme in einem Beherbergungsbetrieb ist jedenfalls zu melden. Dies erfolgt durch Ausfüllen des Gästeblattes.
Ausnahmen von der Meldepflicht
Personen, die anderswo gemeldet sind, sind von der Meldepflicht ausgenommen, wenn sie
- in einer Wohnung nicht länger als zwei Monate unentgeltlich Unterkunkft nehmen (z.B. Urlaub bei Großeltern),
- in einer Krankenanstalt aufgenommen sind,
- als Minderjährige in einem Kinder-, Schüler- oder Studentenheim untergebracht sind,
- als Angehörige des Bundesheeres, der Bundespolizei, der Zoll- oder Justizwache in einer Gemeinschaftsunterkunft (z.B. Kaserne)
untergebracht sind.
Anmeldevorgang
- Anmeldeformular (Meldezettel) im Gemeindeamt abholen oder hier downloaden: Meldezettelformular
- Ausfüllen des Anmeldeformulares durch den Meldepflichtigen
- Wenn Meldepflichtiger nicht Eigentümer der Unterkünfte ist - Unterschrift des Unterkunftgebers am Meldezettelformular - oder den unterfertigten Mietvertrag mitbringen
- Wenn Anmeldeformular vollständig ausgefüllt und unterschrieben ist - Anmeldung im Gemeindeamt
Erforderliche Unterlagen
- Lichtbildausweis
- bei ausländischen Staatsbürgern: Reisepass oder Personalausweis
- bei Neugeborenen: Geburtsurkunde
Meldung bei Namesänderungen
Die Meldung hat innerhalb von 3 Monaten nach der Namesänderung (z.B. Heirat, Scheidung usw.) zu erfolgen