Bauamt

Das Bauamt bzw. die Baupolizei der Gemeinde Krottendorf-Gaisfeld ist zuständig für die Genehmigung, Überwachung und Überprüfung von allen baulichen Anlagen und Gebäuden auf ihre Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Steiermärkischen Baugesetzes 1995 in Verbindung mit dem Steiermärkischen Raumordnungsgesetz 1974 i.d.g.F. Weiters in allen Angelegenheiten der Bau-, Sanitäts- und Feuerpolizei, in Baurechts- und Raumordnungsangelegenheiten und ist zuständig für die Erstellung von Flächenwidmungs- und Bebauungsplänen.

Im Bauamt erhältlich:

  • sämtliche Formulare rund ums Bauen
  • Auszüge aus der digitalen Katastermappe

 

Vordrucke Bauverfahren:

Ansuchen um Benützungsbewilligung

Ansuchen Abbruchbewilligung

Bauansuchen im vereinfachten Verfahren gem. § 20 Z1, Z2 a-d, Z3 und Z4 BauG

Bauansuchen im vereinfachten Verfahren gem. § 20 Z2 e-k, Z5, und Z7 BauG

Bauansuchen nach § 19 BauG

Fertigstellungsanzeige gemäß §38 Stmk BauG

Fertigstellungsanzeige mit Bauführerbestätigung

Mitteilung nach § 21 BauG

Antrag auf Durchführung der Vermessung gem. §38 2 (6)

 

Hier finden Sie Checklisten und Formulare zu jeder Art von Bauvorhaben