Verlautbarung über das Eintragsverfahren für das Volksbegehren

Rechtsstaat & Antikorruptionsvolksbegehren

vom 2. Mai bis 09. Mai 2022

Die Stimmberechtigten können innerhalb des vom Bundesminister für Inneres gemäß § 6 Abs. 2 des Volksbegehrengesetzes 2018 – VoBeG festgesetzten Eintragungszeitraums, das ist

von Montag, 02. Mai 2022
bis (einschließlich) Montag, 09. Mai 2022

in jeder Gemeinde in den Text des Volksbegehrens samt Begründung Einsicht nehmen und ihre Zustimmung zu diesen Volksbegehren durch einmalige eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift auf einem von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Eintragungsformular erklären. 

Zum Volksbegehren