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  • Bauamt

    Das Bauamt bzw. die Baupolizei der Gemeinde Krottendorf-Gaisfeld ist zuständig für die Genehmigung, Überwachung und Überprüfung von allen baulichen Anlagen und Gebäuden auf ihre Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Steiermärkischen Baugesetzes 1995 in Verbindung mit dem Steiermärkischen Raumordnungsgesetz 1974 i.d.g.F. Weiters in allen Angelegenheiten der Bau-, Sanitäts- und Feuerpolizei, in Baurechts- und Raumordnungsangelegenheiten und ist zuständig für die Erstellung von Flächenwidmungs- und Bebauungsplänen.
     

    Im Bauamt erhältlich:

    • sämtliche Formulare rund ums Bauen
    • Auszüge aus der digitalen Katastermappe

     

    Vordrucke Bauverfahren:

    Ansuchen um Benützungsbewilligung
    Ansuchen Abbruchbewilligung
    Bauansuchen im vereinfachten Verfahren gem. § 20 Z1, Z2 a-d, Z3 und Z4 BauG
    Bauansuchen im vereinfachten Verfahren gem. § 20 Z2 e-k, Z5, und Z7 BauG
    Bauansuchen nach § 19 BauG

    Fertigstellungsanzeige gemäß §38 Stmk BauG
    Fertigstellungsanzeige mit Bauführerbestätigung
    Mitteilung nach § 21 BauG
    Feststellungsverfahren

    Hier finden Sie Checklisten und Formulare zu jeder Art von Bauvorhaben