Öffentliche Auflage der Änderung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes / Entwicklungsplanes VF lfde. Nr. 3.08 und des Flächenwidmungsplanes VF lfde. Nr. 3.27
„Standortkriterien für PV- und Solarfreiflächenanlagen mit den Unterpunkten A und B“ der Gemeinde Krottendorf-Gaisfeld
Nach fachlicher, inhaltlicher wie auch siedlungspolitischer Auseinandersetzung des Gemeinderates mit der Änderung des ÖEK VF lfde. Nr. 3.08 und Änderung des FWP VF lfde. Nr. 3.27, wurde im Zuge der Gemeinderatssitzung am 30.03.2023 durch Beschluss festgelegt, die Entwürfe zu den beiden Raumordnungsinstrumenten gemeinsam in der Zeit von 12.04.2023 bis 07.06.2023 öffentlich aufzulegen.
Um für die interessierten Bürgerinnen und Bürger einen entsprechenden Überblick über die vorgenommenen Änderungen zu bieten, finden sich die Auflageunterlagen der beiden Änderungen nicht nur auf der Website der Gemeinde Krottendorf-Gaisfeld sondern liegen diese im Gemeindeamt zur allgemeinen Einsichtnahme während der Amtsstunden/ Parteienverkehrszeiten in o.g. Auflagefrist auf.
Es wird für die Bürgerinnen und Bürger am 04.05.2023 mit Beginn um 19:00 Uhr eine öffentliche Informationsveranstaltung im Gemeindeamt von Krottendorf-Gaisfeld stattfinden.
Kundmachung Flächenwidmungsplan 3.27