Verlautbarung über das Eintragsverfahren für die Volksbegehren

Untersuchungsausschüsse live übertragen

Lebensmittelrettung statt Lebensmittelverschwendung

Asylstraftäter sofort abschieben

Verbot für Kinder-Instagram

Umsetzung der Lebensmittelherkunftskennzeichnung!

Rettung unserer Sparbücher

Die Stimmberechtigten können innerhalb des vom Bundesminister für Inneres gemäß § 6 Abs. 2 des Volksbegehrengesetzes 2018 – VoBeG festgesetzten Eintragungszeitraums, das ist

von Montag, 19. Juni 2023 bis (einschließlich) Montag, 26. Juni 2023

in jeder Gemeinde in den Text des Volksbegehrens samt Begründung Einsicht nehmen und ihre Zustimmung zu diesem Volksbegehren durch einmalige eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift auf einem von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Eintragungsformular erklären. 

Zu den Volksbegehren