Verlautbarung über das Eintragsverfahren für das Volksbegehren:

• Autovolksbegehren: Kosten runter!

• ORF-Haushaltsabgabe NEIN

• Stoppt die Volksbegehren-Bereicherung!

 

vom 31. März 2025 bis 07. April 2025

Die Stimmberechtigten können innerhalb des vom Bundesminister für Inneres gemäß § 6 Abs. 2 des Volksbegehrengesetzes 2018 – VoBeG festgesetzten Eintragungszeitraums, das ist

von Montag, 31. März 2025
bis (einschließlich) Montag, 07. April 2025

in jeder Gemeinde in den Text des Volksbegehrens samt Begründung Einsicht nehmen und ihre Zustimmung zu diesem Volksbegehren durch einmalige eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift auf einem von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Eintragungsformular erklären. 

Zum Volksbegehren