Heizkostenzuschuss - Land und Gemeinde

Beantragungszeitraum: ab sofort bis 28. Februar 2025

Wie uns die Abteilung 11 des Amtes der Stmk. Landesregierung mitgeteilt hat, wird auch heuer wieder ein Heizkostenzuschuss ausbezahlt.  
Pro Haushalt kann ein Ansuchen in der Wohnsitzgemeinde gestellt werden.  Berechtigten wird bei Nachweis der Voraussetzungen ein Betrag von € 340,- für alle Heizungsanlagen  (z.B. Strom, Gas, Fernwärme u. feste Brennstoffe) angewiesen. Anträge auf Heizkostenzuschuss können im Gemeindeamt bis spätestens 28. Februar 2025 gestellt werden.

Anspruchsberechtigt sind alle Personen, die mindestens seit dem 01.09.2024 ihren Hauptwohnsitz in der Steiermark haben, die keinen Anspruch auf die Wohnbeihilfe NEU haben und deren Haushaltseinkommen die nachfolgenden Grenzen nicht übersteigt.

(ACHTUNG, für die Berechnung multiplizieren Sie Ihr Monatsgehalt bzw. Ihre Pension mit 14 und dividieren Sie das Ergebnis mit 12!)

Alleinstehende Personen und AlleinerzieherInnen: € 1.572,-
Ehepaare bzw. Haushaltsgemeinschaften: € 2.358,-
Erhöhungsbeitrag pro familienbeihilfeneziehendem Kind: € 472,-


Bezieher der Wohnbeihilfe neu erhalten den Heizkostenzuschuss,  wie in den letzten Jahren, automatisch mit ausbezahlt und brauchen daher keinen Antrag zu stellen.
Die Einkommensgrenzen gelten auch für jene Personen, die von der Rezeptgebühr befreit sind.
Als Einkommen gelten insbesondere NICHT:

  • Pflegegeld,
  • erhöhte Familienbeihilfe,
  • Ruhegeld für Pflegeeltern,
  • Pflegeelterngeld,
  • Einkommen von Personen, die aufgrund der Richtlinien der 24-Stunden-Betreuung des Bundes hauptwohnsitzlich gemeldet sind,
  • Allfällige von der Gemeinde gewährte Heizkostenzuschüsse
  • Heimopferrente

Denken Sie bitte daran, folgende Unterlagen mitzubringen:

  • Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen

Heizkostenzuschuss der Gemeinde Krottendorf-Gaisfeld

Wir freuen uns sehr, dass wir auch heuer wieder einen Gemeindezuschuss zu den Heizkosten anbieten können. Leider ist in den letzten Jahren oft in Vergessenheit geraten, dass es sich hierbei um einen freiwillgen Zuschuss der Gemeinde explizit zu den Heizkosten handelt und dieser auch in den Privathaushalten dafür Verwendung finden sollte.  
Viele Bürger sind dankbar und erleichtert für die Unterstützung in dieser doch so heizkostenintensiven Periode des Jahres. 
Mit Schrecken mussten wir feststellen, dass es jedoch leider in den letzten Jahren immer wieder zu Missbrauch sowie fehlerhaften Angaben bei der Antragstellung gekommen ist.
Aus diesem Grund behält sich der Gemeindevorstand ab diesem Jahr vor, Anträge vor der Auszahlung des Gemeindezuschusses auf tatsächliche Notlage der Antragsteller zu prüfen. Der Heizkostenzuschuss des Landes bleibt von dieser doppelten Prüfung natürlich unangetastet und richtet sich wie auch in den Vorjahren streng nach den Einkommensrichtlinien des Landes.