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  • Heizkostenzuschuss - Land und Gemeinde

    Beantragungszeitraum: ab sofort bis 28. Februar 2025

    Heizkostenzuschuss des Landes:

    Wie uns die Abteilung 11 des Amtes der Stmk. Landesregierung mitgeteilt hat, wird auch heuer wieder ein Heizkostenzuschuss ausbezahlt.  
    Pro Haushalt kann ein Ansuchen in der Wohnsitzgemeinde gestellt werden. Berechtigten wird bei Nachweis der Voraussetzungen ein Betrag von € 340,- für alle Heizungsanlagen (z.B. Strom, Gas, Fernwärme u. feste Brennstoffe) angewiesen. Anträge auf Heizkostenzuschuss können im Gemeindeamt bis spätestens 31. März 2027 gestellt werden.

    Anspruchsberechtigt sind alle Personen, die mindestens seit dem 24. September 2026 ihren Hauptwohnsitz in der Steiermark haben, die keinen Anspruch auf die Wohnbeihilfe NEU haben und deren Haushaltseinkommen die nachfolgenden Grenzen nicht übersteigt.

    (ACHTUNG, für die Berechnung multiplizieren Sie Ihr Monatsgehalt bzw. Ihre Pension mit 14 und dividieren Sie das Ergebnis mit 12!)

    Alleinstehende Personen und AlleinerzieherInnen: € 1.827,-
    Ehepaare bzw. Haushaltsgemeinschaften: € 2.741,-
    Erhöhungsbeitrag pro familienbeihilfeneziehendem Kind: € 548,-


    Bezieher der Wohnbeihilfe neu erhalten den Heizkostenzuschuss, wie in den letzten Jahren, automatisch mit ausbezahlt und brauchen daher keinen Antrag zu stellen.
    Die Einkommensgrenzen gelten auch für jene Personen, die von der Rezeptgebühr befreit sind.
    Als Einkommen gelten insbesondere NICHT:

    • Pflegegeld,
    • erhöhte Familienbeihilfe,
    • Ruhegeld für Pflegeeltern,
    • Pflegeelterngeld,
    • Einkommen von Personen, die aufgrund der Richtlinien der 24-Stunden-Betreuung des Bundes hauptwohnsitzlich gemeldet sind,
    • Allfällige von der Gemeinde gewährte Heizkostenzuschüsse
    • Heimopferrente

    Denken Sie bitte daran, folgende Unterlagen mitzubringen:

    • Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen

    Heizkostenzuschuss der Gemeinde Krottendorf-Gaisfeld:

    Die Gemeinde Krottendorf-Gaisfeld unterstützt wie bisher ihre GemeindebürgerInnen, die ein niedriges Einkommen haben, mit € 150,- Heizkostenzuschuss. Wir sind eine von sehr wenigen Gemeinden, die so eine Förderung im Budget hat. Wir wollen damit ein Zeichen setzen, um jenen Mitbürgern zu helfen, deren Einkommen fast am Existenzminimum liegt. Voraussetzung für die Gewährung des Heizkostenzuschusses sind die oben angeführten Richtlinien des Landes Steiermark.

    Dieser Heizkostenbetrag der Gemeinde wird auf Antrag im  Gemeindeamt Krottendorf-Gaisfeld bar ausbezahlt.