Technische Voraussetzungen für Anbringen und Erledigungen

Gemäß § 13 Abs. 2 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 5/2008) geben wir bekannt, dass Anbringen (Anträge, Berufungen, Beschwerden, Zahlungs- und Überweisungsersuchen, etc.) an die Gemeinde Krottendorf-Gaisfeld rechtswirksam per E-Mail ausschließlich an

gde@krottendorf-gaisfeld.gv.at

eingebracht werden können. Für die Übermittlung von Anträgen per E-Mail sowie für Beilagen wird die Verwendung der Formate *.pdf, *.doc/docx, *.jpg bestimmt.