Kinderbetreuungszuschuss

der Gemeinde Krottendorf-Gaisfeld

Seit dem Jahr 2021 unterstützt die Gemeinde Krottendorf-Gaisfeld Mütter, welche die Betreuung ihrer Kinder zwischen dem 1. und 3. Lebensjahr selbst im eigenen Haushalt durchführen und die Zuverdienstgrenze zum Kinderbetreuungsgeld nicht überschreiten mit monatlich € 250,--. Dieser Beschluss wurde im Gemeinderat in seiner Sitzung vom 29.04.2021 gefasst.

Damit alle Eltern von Kindern in diesem Alter in den Genuss dieser Regelung kommen können, wurde obiger Gemeinderatsbeschluss nun in der Sitzung vom 30.03.2023 abgeändert.

Die neue Regelung sieht vor, dass die Zuverdienstgrenze entfällt.

Wer ist anspruchsberechtigt?

•    Familienbeihilfenbezieher von Kindern zwischen dem 12. und 36. Lebensmonat nach schriftlicher Antragsstellung ab, auf dem an die Antragsstellung folgenden Monatsersten.

•    Das Kind, für welches der Zuschuss beantragt wird, besucht keine Kinderbetreuungseinrichtung (Kinderkrippe, Tagesmutter oder vergleichbare Kinderbetreuungseinrichtung) und wird zu Hause betreut

Wie erfolgt die Antragstellung?

•    Ein Antragsformular ist auf unserer Homepage unter www.krottendorf-gaisfeld.gv.at unter „Formulare“ als Download verfügbar oder liegt im Gemeindeamt auf.
•    Die Antragsstellung muss persönlich im Gemeindeamt zu den gewohnten Öffnungszeiten erfolgen.
•    Bitte halten Sie Ihre Bankverbindung und die Bestätigung über den Bezug der Familienbeihilfe bereit.

Zum Antragsformular